(Keine) Neuigkeiten von der Leistungsschutzfront Am 28. Januar 2011 - 17:07 Uhr von Redaktion
Im Blog „FiFo Ost” schreibt Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner über eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR), die der Bayerische Journalistenverband (BJV) veranstaltet hat. Höffners Fazit: Man könne „weiterhin nur rätseln und orakeln, was die Verleger überhaupt konkret wollen". Weiter
BJV-Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Verleger: Bringt es mehr Schaden als Nutzen? Am 28. Januar 2011 - 15:21 Uhr von Redaktion
- Robert Schweizer
- Rainer Reichert
- Maria Goblirsch
- Karl-Nikolaus Peifer
- Jutta Müller
- Georg Nolte
- DJV
- Dieter Frey
- BJV
- Angelika Niebler
Auf seiner Website gibt der Bayerische Journalistenverband (BJV) eine Zusammenfassung der Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR), die der BJV am 24. Januar in München veranstaltet hat. Dort diskutierten Angelika Niebler (MdEP, CSU), Burda-Justiziar Robert Schweizer, die Medien- und Urheberrechtsexperten Karl-Nikolaus Peifer, Dieter Frey und Georg Nolte sowie Jutta Müller (BJV-Geschäftsführerin) und Rainer Reichert (DJV-Rechtsexperte). Weiter
Digital und ohne Recht? Zweck, Inhalt und Reichweite eines möglichen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger Am 11. November 2010 - 10:38 Uhr von John Weitzmann
Karl-Nikolaus Peifer, Medienrechtler an der Universität Köln, sieht in einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) zunächst eine marktwirtschaftliche Lösung zur Investitionssicherung. Allerdings hält er die Frage für unbeantwortet, ob diese Lösung auch sinnvoll sei, insofern sie nichts weiter tun solle, als ein neues Geschäftsmodell – dasjenige Googles – zugunsten eines alten zu behindern. Weiter
Leistungsschutzrecht: Nicht nur Google soll zahlen Am 29. November 2010 - 10:33 Uhr von Redaktion
Heise Online berichtet über eine Diskussion zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) auf dem Kölner Forum Medienrecht. Die Diskussion sei insofern konkreter geworden, als sich Details abzeichneten, wer nach den Vorstellungen der Presseverleger in Zukunft zahlen solle. Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs” der Axel Springer AG, habe erläutert, dass nicht nur Google und andere Portale mit automatischer Auswertung fremder Inhalte betroffen wären, sondern jeder, der die frei verfügbaren Presseinhalte im Internet gewerblich nutze. Keese habe 20 Millionen gewerblich genutzte PCs in Deutschland genannt. Weiter
- Vertragsmanagement
- Rechtsverletzungen
- Prozessführungsbefugnis
- Prozessführung
- Piraterie
- einfaches Nutzungsrecht
- Beweisführung
- Ausschließlichkeitsrecht
- AGB
Im Internet findet täglich massenhafter Rechtsbruch statt (Döpfner). „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu können.” (BDZV).
„Die Verlage müssen, wenn sie Urheberrechte der Autoren erheben, rechtlich begründen, dass der Text urheberrechtlich schutzfähig ist. Sie müssen darlegen und beweisen, dass ihnen ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Beiträgen zusteht. Darüber hinaus: Bei einem einfachen Nutzungsrecht müssen die Autoren und Fotografen prozessual mitwirken. Öfters lassen sich in der Praxis die Autoren gar nicht oder nur zum Teil feststellen. Übertragen wird, wenn überhaupt, nur ein Ausschnitt des Urheberrechts. Die Digitalisierung führt jedoch dazu, dass unter diesen Umständen die Menge nicht mehr bewältigt werden kann.” (Schweizer)
Presseerzeugnisse enthalten Beiträge von tausenden Autoren, mit denen oft keine Verträge geschlossen wurden. Ein Beweis der eigenen Rechtsbefugnis ist dann nicht möglich.
Zudem lassen sich die Verleger vor allem an Zeitungsartikeln in der Regel nur einfache (nicht-exklusive) Nutzungsrechte einräumen, die den Verlag nicht dazu berechtigen, gerichtlich gegen Rechtsverletzer vorzugehen. „Dann ist der Verleger auf die prozessuale Mitwirkung des Journalisten angewiesen. Das führt zu häufig unüberwindbaren Problemen und nicht selten dazu, auf die Geltendmachung von Rechten ganz verzichten zu müssen, weil Aufwand und Nutzen einer Rechtsverfolgung außer Verhältnis stehen.” (Hegemann).
Dagegen, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, um den Presseverlagen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sprechen maßgeblich zwei Gründe: Zum einen ist schon nicht belegt, dass die Presseverlage über das normale Maß Probleme mit Rechtsverletzungen haben. Zum anderen würde das bedeuten, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”. Um die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sind rechtliche Maßnahmen möglich, die weit weniger Kollateralschäden und Eingriffe in die Rechte Dritter nach sich ziehen. Weiter