Verwertungsgesellschaft nicht in Sicht Am 25. Juli 2013 - 14:34 Uhr von Tom Hirche
Der Markt Intern Verlag berichtet über ein Rundschreiben vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vom 15. Juli 2013. Demnach lege der VDZ seinen Mitgliedern nahe, zwar ein Opt-In abzugeben. Zusätzlich sollte man aber erklären, dass diese Einwilligung nur vorläufig sei, für den Fall, dass "in naher Zukunft" eine Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger kollektiv wahrnehme. Denn "derzeit [würden] die Rahmenbedingungen einer Verwertungsgesellschaft" geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll und mit welchen Ergbenis sei nicht absehbar.
Markt Intern-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold kritisiert dies:
Es war ein klarer Design-Fehler, das Leistungsschutzrecht als Verbotsrecht auszugestalten. Keinem Verleger geht es doch darum, seine Formate von den Nutzern fernzuhalten. Die Akzeptanz der Bestätigungserklärung von Google News zeigt das deutlich. Die Befürworter des Leistungsschutzrechts haben sich damit ihr Waterloo selbst eingebrockt.
Gregor Kuntze-Kaufhold: Ein Leistungsschutzrecht dient nicht dem Journalismus Am 2. August 2012 - 8:51 Uhr von Vera Linß
Gregor Kuntze-Kaufhold, Justiziar des Branchendienst-Verlags Markt Intern im IGEL-Interview: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger würde die Zukunft des Qualitätsjournalismus gefährden. Eine Stiftung könnte stattdessen dazu beitragen, tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Weiter
Verwertungsgesellschaft nicht in Sicht Am 25. Juli 2013 - 19:56 Uhr von Tom Hirche
Der Markt Intern Verlag berichtet über ein Rundschreiben vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vom 15. Juli 2013. Demnach lege der VDZ seinen Mitgliedern nahe, zwar ein Opt-In abzugeben. Zusätzlich sollte man aber erklären, dass diese Einwilligung nur vorläufig sei, für den Fall, dass "in naher Zukunft" eine Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger kollektiv wahrnehme. Denn "derzeit [würden] die Rahmenbedingungen einer Verwertungsgesellschaft" geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll und mit welchen Ergbenis sei nicht absehbar.
Markt Intern-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold kritisiert dies:
Es war ein klarer Design-Fehler, das Leistungsschutzrecht als Verbotsrecht auszugestalten. Keinem Verleger geht es doch darum, seine Formate von den Nutzern fernzuhalten. Die Akzeptanz der Bestätigungserklärung von Google News zeigt das deutlich. Die Befürworter des Leistungsschutzrechts haben sich damit ihr Waterloo selbst eingebrockt.