Am 27. Juni 2014 - 13:34 Uhr von Tom Hirche

Verlage beschweren sich beim Bundeskartellamt

Publikationsdatum 25.06.2014 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Media haben zwölf Verlage beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google eingelegt. Man werfe Google einen Missbrauch seiner Marktmacht vor.

Google hat von Anfang an verkündet, kein Geld an die Verlage aufgrund ihres Leistungsschutzrechts zu zahlen. Im Zweifel würde man ebend auf die Angebote der Verlage nicht mehr verlinken (Auslistung bzw. Delisting). Darin sehen die Beschwerdeführer nun eine Drohung seitens Google. Angesichts der immensen Marktmacht in Deutschland (Marktanteil im Suchmaschinenbereich: über 90%) stelle dies einen missbräuchliches Verhalten dar.

Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen,

heißt es in der Pressemitteilung der Madsack Mediengruppe, die zu den Beschwerdeführern gehört. Dazu gehören auch Springer, Burda sowie die Funke Mediengruppe.

Google hingegen erklärte auf Nachfrage von Golem.de:

Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden. Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit 1. August 2013 lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundeskartellamt mit der Beschwerde umgeht. Eine Handlungspflicht ergibt sich daraus nicht. 

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