Am 9. September 2015 - 16:42 Uhr von Tom Hirche

Bundeskartellamt erteilt VG Media nächste Abfuhr

Publikationsdatum 09.09.2015 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Das Bundeskartellamt hat heute seine Entscheidung über eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft (VG) Media veröffentlicht. Demnach werde man kein Verfahren gegen Google im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger einleiten.

Was war passiert?

Im vergangenen Jahr übertrugen verschiedene Verlage die Rechte aus ihrem Leistungsschutzrecht an die VG Media. Anschließend verlangte die VG Media von Google eine Lizenzgebühr zu zahlen, da bei Suchergebnissen zu Verlagsartikeln stets ein kurzer Anrisstext, ein sog. Snippet, angezeigt werde. Google ist nach wie vor der Ansicht, dass Snippets nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst seien und deswegen vergütungsfrei angezeigt werden könnten. Die VG Media sieht dies anders. Als Reaktion auf die Forderung der VG Media kündigte Google damals an, Suchergebnisse zu Verlagsartikeln künftig ohne Snippet anzuzeigen. Um zu verhindern, dass die Besucherzahlen einbrechen, reagierte die VG Media darauf, indem sie Google eine kostenlose Lizenz erteilte. Gleichzeitig erhob die VG Media beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google wegen dieses Vorgehens.

Die Entscheidung

Nun erklärt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt:

Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung der Ergebnisliste durch Google, die über die reine Relevanz für die Suchanfrage hinausgeht, aufgrund der Marktstärke des Unternehmens eine sachliche Rechtfertigung erfordern würde. In diesem Fall war ein solcher Grund allerdings gegeben. Wir haben Google hingegen deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen könnte.

Die sachliche Rechtfertigung liege darin, dass Google ein Risiko drohe, wenn das Unternehmen Snippets ohne Einwilligung anzeige. "Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen", heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskartellamts. Google geht weiterhin davon aus, dass das Anzeigen von Snippets nicht vergütungspflichtig nach dem Leistungsschutzrecht ist. Die VG Media ist jedoch anderer Ansicht.

Aus diesem Grund erklärt Andreas Mundt zu Recht:

Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts. Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden. Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten. 

Das war somit die bisher zweite Schlappe der VG Media vor dem Bundeskartellamt in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Bereits im August 2014 wurde eine Beschwerde abgelehnt.

Gegenüber MEEDIA erklärte ein Google-Sprecher:

Das Bundeskartellamt hat klargestellt, dass Googles Reaktion auf das Leistungsschutzrecht keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstellt. Wir begrüßen dies, denn wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern.

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