Kategorie Niko Härting

Kommunikationsfreiheit im Netz: „Internet Freedom” im Lichte des Art. 5 GG   Am 10. April 2012 - 8:56 Uhr von David Pachali

In der Zeitschrift Kommunikation & Recht (4/2012) betrachtet Wirtschaftsrechtler Niko Härting die freie und ungehinderte Kommunikation im Netz vor dem Hintergrund der Kommunikationsfreiheit, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz (Meinungs- und Informationsfreiheit), der EU-Grundrechtecharta (Art. 11) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) verankert ist.

Er sieht aktuell drei Gefahren für die Kommunikationsfreiheit – darunter auch ein Presse-Leistungsschutzrecht: Weiter