Kommende Staatsministerin lehnt Leistungsschutzrecht ab

Am 12. März 2018 - 18:40 Uhr von Tom Hirche

Dorothee Bär (CSU) steht als kommende Staatsministerin für Digitales fest und hat sich bereits vorab klar gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger positioniert. Nicht zum ersten Mal.

Als 2013 im Bundestag über die Einführung des Leistungsschutzrechts abgestimmt wurde, war Bär die einzige Abgeordnete aus der CSU-Fraktion, die dagegen votierte. In einem kürzlich veröffentlichten Interview mit der Zeitung "WELT" antwortete Bär auf die Frage, ob sich an ihrer Position etwas geändert habe, erfreulich deutlich:

Nein, weil das alles nicht funktioniert. Es hat sich nicht bewährt. Bevor ich das Amt angetreten habe, habe ich gesagt, dass ich bei Themen wie dem [...] Leistungsschutzrecht bei meiner ablehnenden Haltung bleibe.

Mit ihrer Antwort auf die Nachfrage, ob sie es nicht als ungerecht empfinde, dass Google von der Leistung der Verlage profitiere, macht Dorothee Bär deutlich, dass sie versteht wovon sie spricht:

Google bietet den Verlagen natürlich ein hohes Maß an Sichtbarkeit und einen wichtigen Kanal, um Leser zu erreichen. Sonst würden die Verlage sich doch von Google zurückziehen. Die Verlage benötigen Geschäftsmodelle, die in die heutige Zeit passen. Es ist noch immer schrecklich kompliziert, einzelne Artikel für wenige Cent zu kaufen. Mir zumindest ist das oft noch zu umständlich. Ich bin überzeugt, dass wir durch eine Regulierung wie das Leistungsschutzrecht neue Trends zwar verzögern, aber nicht aufhalten können. Und dann ist das Erwachen am Ende umso schmerzhafter.

Wir begrüßen solche klaren Aussagen. Ob sich Bär jedoch in der kommenden Bundesregierung damit durchsetzen wird, muss sich erst noch zeigen. Aktuell laufen die Diskussionen um die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht nur im Europäischen Parlament, sondern auch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten im Europäischen Rat auf Hochtouren. Im Koalitionsvertrag der nächsten deutschen Bundesregierung fehlt jedenfalls ein klares Statement pro Leistungsschutzrecht. 

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