Am 29. November 2010 - 10:36 Uhr von Redaktion

„Das ist vehement abzulehnen” – Ein weiterer Beitrag zur Debatte um ein Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 09.11.2010 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Denis Nordmann, Geschäftsführer des Medienbeobachtungsunternehmens Cognita, reagiert in der NZZ Online auf Äußerungen von Springer-Chef Mathias Döpfner. Döpfner hatte ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) auch für die Schweiz vorgeschlagen, Nordmann wendet sich entschieden dagegen. Eine Kostenpflicht für frei zugängliche Presseinhalte gefährde elementare Funktionen des Internets und sei nichts weiter als eine Subvention. Die die Verleger versuchten, Kosten auf die Gesellschaft abzuwälzen. Das Problem liege nicht in einer „Gratiskultur”, im Internet lasse sich durchaus Geld verdienen. Eine Zwangsabgabe sei marktfeindlich, verzerre den Wettbewerb und schwäche die Innovationskraft. Von Subventionen abhängige Medien seien zudem auch staatspolitisch fragwürdig.

Millionengewinne aus Blättern wie der Bild-Zeitung, so Nordmann weiter, seien eher Ausdruck oligopoler Marktstrukturen als ein Beweis für Qualitätsjournalismus. Die Pläne für ein Presse-LSR richteten sich – entgegen anderslautender Aussagen Döpfners – sehr wohl gegen Google. Anhand der Pläne sei nicht erkennbar, dass ein freiwilliger Verzicht möglich sein solle, um der Kostenpflicht zu entgehen. Vielmehr strebten die Verleger eine Art „Generalabonnement” ihrer Produkte (Christoph Keese) für alle Internetnutzer an.

Der Hauptschaden durch ein Presse-LSR entstehe dadurch, dass es die „intelligente Verknüpfung von Inhalten mittels Verweisen und Zitaten” störe. Große Teile des Internets könnten faktisch unter die Kontrolle der Presseverleger geraten.

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