Am 30. August 2010 - 16:01 Uhr von Redaktion

Stellungnahme zu Überlegungen der Einführung eines urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts für Presseverleger durch die Bitkom

Publikationsdatum 25.06.2010 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Der Branchenverband BITKOM sieht laut seiner Stellungnahme – die noch auf das erste durchgesickerte Konzept der Verleger bezogen ist – weder bestehende Rechtsschutzlücken noch ein Marktversagen bei der Verbreitung journalistischer Inhalte. Er wendet sich damit gegen zwei Kernargumente für ein neues Presse-Leistungsschutzrecht (LSR). Der Verband warnt zugleich vor den Gefahren für die Informationsfreiheit, die ein Presse-LSR mit sich bringe und sieht Systembrüche im Urheberrecht durch seine Einführung angelegt.

Die Stellungnahme des Verbandes BITKOM ist als Querschnittsmeinung von Unternehmen aus Bereichen wie Softwareentwicklung, Consumer Electronics, Telekommunikation und digitalen Medien einzustufen. Unter den ca. 900 Direktmitgliedern des Verbandes hat sich einzig die Bertelsmann AG der Stellungnahme nicht angeschlossen. In ihr wird zunächst ein offener Diskussions- und Anhörungsprozess zu den Plänen für ein Presse-LSR gefordert. Darüber hinaus vertritt der BITKOM die Position, dass weder die zur Begründung eines neuen Leistungsschutzrechts angeführten Lücken im Schutz der Presseverlage beständen noch ein Marktversagen vorliege, welches gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen würde. Stattdessen berge ein neues Leistungsschutzrecht mit Schutzfunktion für kleinste Teile von Texten eine Gefahr für die Informationsfreiheit. Es stehe in eindeutigem Widerspruch zur Grundkonzeption des Urheberrechtsgesetzes, wie sie in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Fall „Paperboy” und zur Google-Bildersuche zum Ausdruck gekommen sei.

Schon die Bezeichnung als Leistungsschutzrecht sei irreführend, da das Ergebnis der Pläne nicht weniger als eine staatlich erzwungene Umverteilung zugunsten der Verlagsbranche sein werde. Der BITKOM diagnostiziert zudem eine mangelnde innere Ausgewogenheit des Konzepts für ein Presse-LSR aus der ersten Jahreshälfte 2010. So bevorzuge dieses einseitig diejenigen Verlage, die schon derzeit über die größte Reichweite im Markt verfügten. Das Fazit des BITKOM lautet, dass der Entwurf einzig dazu diene, „ein konkretes Geschäftsmodell vor technologischen oder gesellschaftlichen Änderungen zu schützen”. Dies führe aber dazu, dass die Anreize zur Entwicklung marktgerechter neuer Geschäftsmodelle sinken würden und untergrabe zudem die Erfolgschancen bereits bestehender Bezahlmodelle.

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