Kategorie Internationales Urheberrecht

2013 Special 301 Review: Identification of Countries Under Section 182 of the Trade Act of 1974  Am 21. Februar 2013 - 14:33 Uhr von David Pachali

Publikationsdatum 21.02.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Die IT-Lobby-Organisation Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einer Stellungnahme an das Amt des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR) beschwert, das Presse-Leistungsschutzrecht werde neue Marktbarrieren schaffen. Diese würden US-Unternehmen, aber auch der deutschen Internetwirtschaft schaden. Das Leistungsschutzrecht  widerspreche auch internationalen Verträgen. Die CCIA will Deutschland daher im „Special 301-Report” aufführen, eine Art Liste der Copyright-„Schurkenstaaten”. Weiter

Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher. „In anderen Ländern gibt es vergleichbare Rechte der Verleger längst” (Hegemann). „Ausländische Rechte tendieren zum Leistungsschutz für Verlage” (Schweizer). Vor allem in Großbritannien wird bereits seit 1956 das so genannte Publisher's Right gewährt. Nach dessen Vorbild führten auch viele andere Länder ein Verlegerrecht ein.

Ein Leistungsschutzrecht, wie es von den deutschen Presseverlagen gefordert wird, gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Es wäre ein internationales Novum, das in dieser Form weder im internationalen noch im europäischen Urheberrecht existiert. Weiter