Am 5. November 2013 - 19:40 Uhr von Tom Hirche

EU-Kommission stellt sich hinter Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 01.11.2013 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Till Kreutzer deckt in seinem Artikel für "The European" erhebliche Gemeinsamkeiten in der Argumentation der Verlage und der EU-Kommission auf. Letztere teilte im April 2013 Google mit, dass manche Geschäftspraktiken des Unternehmens die Wettbewerbsregeln der EU verletzten.

Die kartellrechtichen Argumente der Kommission könnten geradezu aus einem Lobbyismus-Papier der Verlagsindustrie stammen und seien dem deutschen Gesetz verblüffend ähnlich. Kreutzer vermutet, dass Kartell- und Gesetzgebungsverfahren parallel eröffnet wurden. So sollte der vermeintliche Feind von zwei Seiten attackiert werden.

Anschließend zeigt Kreutzer auf, was die Aussagen der Kommission bedeuten. Snippets, kurze Textschnipsel, seien aus urheberrechtlicher Sicht legal, während sie aus wettbewerbsrechtlicher Sicht illegal seien. Damit würde eine sensible Balance gegenläufiger Interessen, die eine Monopolisierung von Sprache durch das Urheberrecht gerade verhindern will, gestört. Die Haltung der Kommission sei arlamierend.

Kreutzer warnt am Ende nachhaltig vor einer Regulation von einzelnen Wörtern oder einfachen Ausdrücken. Das Prinzip der Gemeinfreiheit sei fundamental nicht nur für die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch für das Funktionieren des Internets. Anbieter von Inhalten und Anbieter von Suchmaschinen würden eine funktionierende Symbiose bilden.

Links

Creative CommonsText freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.
Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.
AddThis Druckversion Permalink