Am 11. November 2010 - 23:56 Uhr von Redaktion

Kopierte Inhalte - Schutzlos ausgeliefert im Internet

Publikationsdatum 09.04.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Medienrechtler Jan Hegemann schreibt einem Beitrag der F.A.Z., das Unternehmen Google kannibalisiere den Internetverkehr schöpfe die Werbebudgets der Presseverlage ab. Zugleich seien alle Versuche, im Internet dem Abonnementmodell ähnliche direkte Monetarisierungen zu etablieren, gescheitert. Journalistische Websites könnten „nach der Mechanik des Internet offenbar fast nur gratis erfolgreich verbreitet werden”. Daher müsse ein Recht zum Schutz der Investitionen der Presseverleger geschaffen werden, ein Leistungsschutzrecht (Presse-LSR).

Anders als etwa ein Filmproduzent müsse ein Verleger in jedem Einzelfall nachweisen, dass er die Rechte an einem Artikel vom jeweiligen Journalisten erhalten habe. Ein eigenes Schutzrecht besitze er nicht, obwohl seine Leistung nicht weniger schutzwürdig sei als die des Filmproduzenten. Erst der Verleger schaffe die Voraussetzungen dafür, dass der journalistische Beitrag Leser finden und Wirkung entfalten könne. Neben der Finanzierung der journalistischen Produktion adele der Verleger einen Artikel dadurch, dass er ihn unter die Marke seiner Zeitung einordne. Wenn aber die Gratisnutzung im Internet die Printeinnahmen kannibalisiere, müsse der Verleger wirtschaftlich scheitern.

Bestimmte Internet-Anbieter stellten, so Hegemann, Rip-Offs von Presse-Inhalten zur Verfügung, ohne dass auch nur eine Quellenangabe erfolge. Auch Kopienversand-, Recherche- und Informationsdienste sowie Pressespiegelhersteller verdienten Geld auf rechtswidrige Weise. Die derzeitigen rechtlichen Handhaben reichten nicht aus, um eine angemessene wirtschaftliche Beteiligung der Verleger durchzusetzen. Das aus der Urheberschaft der Journalisten abgeleitete Recht erweise sich als unzulänglich. Auch in der juristischen Kommentarliteratur spreche sich eine Mehrheit seit langem für ein Verleger-LSR aus. Dieses werde zwar nicht alle Probleme lösen, aber einer durch Google betriebenen „Monopolisierung des Weltwissens” könne der Verleger dann auch dort seinen Anspruch entgegensetzen, wo die Urheberrechte herrenlos geworden seien.

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