Am 20. Juni 2012 - 10:59 Uhr von David Pachali

Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 24. Medienforum NRW

In ihrer Rede auf dem Medienforum NRW hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Leistungsschutzrecht und den Referententwurf dazu verteidigt und will am Fahrplan festhalten. Normale Nutzer seien nicht betroffen, der grundsätzliche Weg sei angemessen und richtig. Die heftige Debatte über das LSR sei selbstverständlich und müsse dann im Bundestag weitergeführt werden.

Auch die Abgrenzung von privater und gewerblicher Nutzung sei klar:

Die Abgrenzung, wer soll erfasst werden, ist nicht leicht. Es ist eine der Grundsatzentscheidungen in diesem Gesetzentwurf getroffen worden, dass ganz klar Nutzer, Privatnutzer, nicht davon betroffen sind. (...) Und dann haben wir die Bloggerszene und da ist das Kriterium, was im Urheberrecht sehr sehr geläufig ist, auch hier angelegt worden, nämlich: gewerbliche Nutzung wird erfasst. Und da ist die Frage: Wann blogge ich ganz privat ohne irgendein eigenes Interesse an einer werblichen Verwendung? Habe ich keinerlei Werbung auf meinem Blog, kann das nun ein gutes Indiz sein, dass das jetzt nicht werblich ist? Mache ich regelmäßg ein Magazin – aus welchem Bereich auch immer, werbe damit selbst, es erscheint regelmäßig, ich will damit auch Umsätze erzielen – ist das mit Sicherheit ein Indiz dafür, dass man hier gewerblich agiert. Man wird das enumerativ, wie die Juristen sagen, nicht im Gesetz aufzählen können.

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