CDU hält an Richtlinie fest und reagiert auf Protest mit Nebelkerze

Am 19. März 2019 - 16:14 Uhr von Tom Hirche

Es scheint, als wäre der Protest der vergangenen Wochen doch nicht unbemerkt an der CDU vorbeigezogen. Zu den richtigen Schlüssen ist man gleichwohl nicht gekommen. Denn anstatt sich für eine Überarbeitung der geplanten Urheberrechtsrichtlinie einzusetzen, versucht man die Gemüter mit einem deutschen Alleingang zu beruhigen. Ein leicht durchschaubares Manöver.

Angst vor Wahlschlappe zwingt zum Handeln

Die Wahl zum Europaparlament ist nur noch gut zwei Monate entfernt. Da passt es natürlich gar nicht, dass es im Internet allerorts #NieMehrCDU bzw. #NieWiederCDU heißt. Ebenso wenig passt es, wenn identische Rufe vor der eigenen Parteizentrale skandiert werden. Die CDU hat ein Image-Problem und bangt um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Doch auf Initiative des Generalsekretärs Paul Ziemiak hat man sich zusammengesetzt und eine Lösung ausgearbeitet, von der man glaubt, die Wogen wieder glätten zu können.

Gesetzlich verpflichtende Pauschallizenz statt Uploadfilter

Konzentriert hat man sich dabei allein auf die (absolut berechtigte) Sorge vor Uploadfiltern (Artikel 13). Demnach will man weiterhin am Richtlinienvorschlag in seiner aktuellen Form festhalten. Allerdings soll bei der Umsetzung der Richtlinie sichergestellt werden, dass auf Plattformen erst einmal jeder Inhalt hochgeladen wird, ohne dass ein Filter vorab eingreift. Die Betreiber der Plattformen haben entsprechende Lizenzen zu erwerben. Sollte dies nicht gelingen, wäre eine pauschale Abgabe zu entrichten, die den Rechteinhabern zugutekommen soll.

Vorschlag ist bloße Nebelkerze

Auf den ersten Blick mag dies nach einer guten Lösung klingen. Doch schnell wird klar, wie absurd das tatsächlich ist. Die gesamte Richtlinienreform wurde und wird maßgeblich von CDU-Mitgliedern vorangetrieben und verteidigt. Obwohl man nun Uploadfilter offensichtlich für den falschen Weg hält, bleibt man bei der Zustimmung zum Richtlinienvorschlag, um dann im Anschluss bei der erforderlichen Umsetzung einen nationalen Alleingang zu vollziehen.

Dabei ist es absolut fraglich, ob der Lösungsvorschlag der CDU überhaupt mit dem Richtlinientext vereinbar ist. Eine wirkliche Prüfung scheint hier nicht stattgefunden zu haben. Zudem fehlt dem Vorschlag jegliche Verbindlichkeit. Egal, denn jetzt kann man sich erst einmal als Retter eines Problems darstellen, das man ursprünglich selbst geschaffen hat. Das Wichtigste ist es ja, das schlechte Image wieder aufzupolieren. Und wenn die Richtlinie dann alle Abstimmung unbeschadet überstanden hat, kann man sich entspannt zurücklehnen, auf die gute Absicht verweisen und bedauern, dass europäisches Recht der vorgeschlagenen Umsetzung im Weg steht.

So sieht keine ehrliche Politik aus, denn diese würde die Kritik ernst nehmen und sich spätestens jetzt dafür einsetzen, den Richtlinientext anzupassen. Die Möglichkeit dazu besteht noch. MdEP Tiemo Wölken (SPD/S&D) hatte schon vor Monaten einen ähnlichen Anpassungsvorschlag unterbreitet, der aber nicht zuletzt von MdEP und Berichterstatter Axel Voss (CDU/EVP) abgelehnt wurde. Eigentlich müsste ihm dessen Zustimmung ja jetzt sicher sein.

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