Frankreich: Google Suche wird nur noch Überschriften von Presseveröffentlichungen enthalten

Am 26. September 2019 - 9:52 Uhr von Tom Hirche - Till Kreutzer

Frankreich wird demnächst ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen. Google hat nun angekündigt, standardmäßig keine Snippets mehr bei der Suche anzuzeigen. Verlage können dies aber eigenhändig anpassen.

Frankreich führt neues EU-Verlegerrecht ein

Im Juni 2019 ist die EU-Urheberrechtsrichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen.

In Frankreich hat man es damit offenbar besonders eilig. Bereits ab Ende Oktober 2019 soll dort ein neues Urheberrecht gelten. Enthalten sein wird dann auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wie es in Artikel 15 der Richtlinie vorgesehen ist.

Damit sollen Online-Dienste – allen voran Google – zur Kasse gebeten werden, wenn sie eine sogenannte Presseveröffentlichung ganz oder auch nur teilweise verwenden. Lediglich "einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge" sollen lizenzfrei benutzt werden können. Offensichtlich hat man mit einem großen Geldregen gerechnet, auch innerhalb der französischen Regierung. Google hat dem eine erneute Absage erteilt. Der Kulturminister Franck Riester scheint hiervon überrascht worden zu sein. Er bezeichnete die Reaktion als "inakzeptabel".

Was sich bei Google ändern wird

Google teilt mit, alle Presseveröffentlichungen in der Europäischen Union zu identifizieren, die unter die neue Regelung fallen werden. Wer nicht berücksichtigt wurde, kann seine Webseite eigenständig der Liste hinzufügen. Wer zu Unrecht erfasst ist, kann seine Webseite streichen lassen.

Wenn im Oktober in Frankreich das neue Urheberrecht in Kraft tritt, werden in der dortigen Google Suche die Links zu den erfassten Presseveröffentlichungen standardmäßig nur noch mit ihrer Überschrift angezeigt. Keine Snippets, keine Vorschaubilder, keine Videos. Presseverlage, die mehr angezeigt haben wollen, können dies aber entsprechend einstellen.

Vorhersehbare Reaktion

Wer von diesem Schritt überrascht ist, scheint schon länger nicht mehr auf Google News gewesen zu sein. Dort wurde bereits vor einiger Zeit mit einer verkürzten Darstellung experimentiert und schließlich umgesetzt

Als hierzulande die Verwertungsgesellschaft Media Lizenzforderungen aus dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger geltend gemacht hat, kündigte der US-Konzern ebenfalls an, bei der Suche nur noch die Überschrift anzuzeigen.

Google hat immer erklärt, für die Verlinkung auf Online-Inhalte von Verlagen in den Suchergebnissen nicht zu bezahlen. Der Konzern verweist zu Recht darauf, dass Verlage von Google mindestens ebenso profitieren wie umgekehrt. Verlage sind auf Klicks angewiesen, um Geld durch Werbeanzeigen oder den Abschluss kostenpflichtiger Abonnements zu verdienen. Google bringt ihnen Klicks. Laut eigener Aussage mehr als acht Milliarden pro Monat allein in Europa. Und jeder Klick ist pures Geld wert. Ganze vier bis sechs Cent, wie eine aktuelle Studie von Deloitte schätzt.

Verlage können selbst entscheiden

Von nun an sollen die Verlage sehr präzise selbst entscheiden können, ob und wie ihre Inhalte in den Suchergebnissen von Google erscheinen. Durch unsichtbare Suchmaschinen-Anweisungen (robots meta tags) wird es ermöglicht, die Darstellung in der Google Suche zu modifizieren.

Schon bisher war es möglich, die Anzeige eines Snippets für jeden Artikel gesondert zu untersagen (nosnippet tag). Neu ist, dass zukünftig gezielt festgelegt werden kann, welche Teile des Textes nicht im Snippet erscheinen sollen. Zudem soll die maximale Zeichenlänge der Snippets sowie die Größe von Vorschaubildern festgelegt werden können.

Heuchler werden sich selbst demaskieren

Seit Jahren fordern die Befürworter des Leistungsschutzrechts granulare Einstellmöglichkeiten, allen voran der Axel Springer Verlag. Die bisherigen Möglichkeiten seien ihnen nicht fein genug. Google hat genau diesem Wunsch nun entsprochen. Immerhin kann jetzt jeder Verlag entscheiden, ob und in welcher Form ihm Suchmaschinenergebnisse nützlich sind und vermeintlich schädliche Darstellungen eigenhändig abstellen. 

Die Presseverlage haben im Kampf für ihr Verlegerrecht stets behauptet, dass Google ihre Inhalte rechtswidrig verwende und Snippets ihnen schaden würden. Ihr "Argument": Nutzer würden sich mit dem Lesen des Snippets zufriedengeben und nicht mehr auf den Link zum vollständigen Artikel klicken. Wäre das der eigentliche Grund für ihre Forderung nach dem Leistungsschutzrecht, müssten sie jetzt zufrieden sein. Sie können die Suchergebnisse nun selbst einstellen oder ihre Inhalte auch ganz aus Suchmaschinen ausschließen. Doch davon ist natürlich nicht auszugehen. 

Zu erwarten ist vielmehr, dass die Verlage auch mit dem neuen System in aller Regel sinnvolle Vorschauen in den Suchergebnissen zulassen werden. Sinnvoll sind solche, die Nutzer dazu bringen, auf den Link zu klicken. Und damit das passiert, müssen die Vorschauen etwas Substanz haben und idealerweise auch ein kleines Bild enthalten.

Zu erwarten ist zudem, dass die Verlage dennoch Geld dafür verlangen werden, dass die Suchergebnisse so angezeigt werden, wie sie es selbst nach ihren Wünschen eingestellt haben. Denn einerseits wollen sie so oft und so prominent wie möglich in den Suchergebnissen angezeigt werden und andererseits wollen sie für die kostenlosen, durch Suchtechnologien erzeugten Werbeeffekte auch noch bezahlt werden. Diese absurde Rechnung – das haben wir immer prophezeit – wird aber nicht aufgehen!

Neue Rechtsfragen

Spannend bleibt, welche rechtlichen Folgen sich ergeben, wenn ein Verlag sich aktiv um die Anzeige von Snippets und Vorschaubildern bemüht und auf die neuen Einstellmöglichkeiten zurückgreift. Kann er dann trotzdem Lizenzgebühren von Google fordern?

Das würde zu folgender Situation führen: Der Presseverlag gibt selbst an, ob und wie er gefunden wird. Dann fordert er Google dazu auf, hierfür zu bezahlen. Wenn das nicht passiert, verbietet er dem Suchanbieter die von ihm selbst gewählte Anzeige. Ob die Gerichte da mitmachen? Unwahrscheinlich.

Wahrscheinlicher ist, dass sie entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den vorgenommenen Anpassungen eine (schlichte) Einwilligung sehen. Diese erlaubt die Verwendung und zwar ohne hierfür Rechte einzuholen oder Vergütungen zu bezahlen. 

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird jedenfalls weiterhin die Gerichte beschäftigen. Dass einzelne Verlage bereit sind, Millionenbeträge in Gerichtsverfahren zu investieren, haben sie in Deutschland bereits unter Beweis gestellt. Google wird sich mit Sicherheit gegen die Klagen entsprechend verteidigen.

Was dabei herauskommt, ist klar vorhersehbar: Google wird kein Geld dafür zahlen, Links zu Presseveröffentlichungen anzuzeigen. Wenn die Verlage das nicht irgendwann einsehen, werden sie – jedenfalls manche von ihnen – sehr viel Geld für unsinnige Rechtsstreitigkeiten verbrennen. Ob die angeschlagene Branche das nicht auch besser anlegen könnte?

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