Google schließt Verträge mit einer Handvoll französischer Presseverlage

Am 24. November 2020 - 10:37 Uhr von Tom Hirche

In Frankreich existiert bereits ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Google wurde staatlich angewiesen, mit den Presseverlage in Verhandlungen zu treten. Die ersten Verträge wurden inzwischen unterzeichnet.

Bis zum Juni 2021 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die neue DSM-Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umgesetzt haben. In Frankreich hatte man es besonders eilig; noch 2019 erfolgte dort die Umsetzung. Seitdem verfügen die französischen Presseverlage über ein eigenes Leistungsschutzrecht.

Daraufhin kündigte Google im September 2019 an, die Darstellung von Presseartikeln in den Suchergebnissen anzupassen. Künftig solle nur noch die Überschrift angezeigt werden. Auf ein Vorschaubild sowie einen Vorschautext würde man verzichten, es sei denn, ein Presseverlag erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

Nach Protest der Verlage schritt die französische Wettbewerbsbehörde ("Autorité de la concurrence") zur Tat. Sie warf Google vor, seine Marktposition zu missbrauchen und wies den US-Konzern an, mit den Presseverlagen in Verhandlungen zu treten. Innerhalb von drei Monaten solle es zu einer Einigung über Lizenzgebühren gekommen sein.

Google ging gegen diese Entscheidung gerichtlich vor. Dieser Kampf ging jedoch verloren, nachdem im Oktober 2020 auch das Berufungsgericht zugunsten der Presseverlage entschied.

Verhandlungen mussten also aufgenommen werden und inzwischen gibt es die ersten Ergebnisse. Wie Google mitteilt, habe man bereits mit den ersten Verlagen Einzelverträge geschlossen, "die die Grundsätze der gegenseitigen Achtung, Universalität und Transparenz des Rechts widerspiegeln". Geeinigt habe man sich insbesondere mit Le Monde, Le Figaro, Liberation, L’Express, Courrier International und L'Obs.

Dies ermöglicht es Google, die Verleger in Einklang mit dem französischen Recht für ihre Leistungsschutzrechte zu bezahlen, basierend auf objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien, wie dem Beitrag des Verlags zur politischen und allgemeinen Information, dem täglichen Umfang der Veröffentlichungen, seinem monatlichen Internet-Datenverkehr und der Nutzung ihrer Inhalte auf unseren Plattformen.

Mit weiteren nationalen sowie regionalen Zeitschriften und Magazinen befinde man sich in Verhandlungen. Zudem hofft man bei Google, mit der Alliance de la presse d’information générale einen Rahmenvertrag zu schließen.

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